Bestattungsarten
Die Möglichkeit der individuellen Bestattung ist eine echte Errungenschaft. Eine exklusive Bestattung, die die Persönlichkeit unterstreichen sollte, war früher nur dem Adel erlaubt, jedoch ebenfalls reglementiert.
Heute können Trauerfeier und Begräbnis nach individuellem Wunsch aufwändig gestaltet oder in schlichter Eleganz begangen werden – es ist stets der persönliche Ausdruck von Trauer, der sich hier spiegelt. Das gilt ebenso für die Bestattungsart, die die Friedhofsmauern auch überschreiten kann. Naturbestattungen im Wald, auf See und in der Luft sind die Alternativen zum traditionellen Ritus.
Erdbestattung
Bei Erdbestattungen im Wahl- oder Reihengrab wird der Sarg mit der/dem Verstorbenen in der Erde beigesetzt. Das Grab kann gemäß der gültigen Friedhofsordnung gestaltet werden.
Grabarten
Die Bereitstellung von Grabstellen, die Vergabe des Nutzungsrechtes sowie Bestimmungen über Größe, Form und Dauer der Nutzung liegen ausschließlich im Ermessen des jeweiligen Friedhofsträgers (Kommune oder Kirchgemeinde). Die diesbezüglichen Reglungen sind in der Friedhofsordnung bzw. Gebührensatzung verankert. Jeder Friedhof hat seine eigenen speziellen Bestimmungen, daher kann an dieser Stelle nur eine allgemeine Information gegeben werden.
Das Erdwahlgrab – ein individuelles Grab
Wahlgräber werden auf bestimmten Grabfeldern des Friedhofs angelegt. Die genaue Lage des Grabes kann vom Grabnutzer ausgewählt werden. Die allgemeine Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine individuelle Verlängerung möglich.
Es können hierbei Beisetzung von einem Sarg oder zwei Särgen erfolgen – die Beisetzung einer oder mehrerer zusätzlicher Urnen ist auf einzelnen Friedhöfen gestattet. Der Nutzungsberechtigte der Grabstelle ist für die gesamte Dauer der Nutzung für die Grabpflege verantwortlich.
Grabmale – stehend oder liegend – können individuell angebracht werden, unterliegen aber teilweise in Form, Größe und Farbe den Bestimmungen der Friedhofsordnung.
Das Erdreihengrab
Reihengräber werden auf bestimmten Grabfeldern des Friedhofs angelegt und von der Friedhofsverwaltung "der Reihe nach" vergeben. Die allgemeine Nutzungszeit beträgt 25 Jahre und ist nach Ablauf in der Regel nicht verlängerbar.
Der Nutzungsberechtigte der Grabstelle ist für die gesamte Dauer der Nutzung für die Grabpflege verantwortlich.
Die Kapazität ist im Allgemeinen auf eine Sargbeisetzung beschränkt (es gibt auch Ausnahmen). Die Beisetzung einer zusätzlichen Urne ist auf einzelnen Friedhöfen gestattet. Grabmale – stehend oder liegend – können individuell angebracht werden, unterliegen aber teilweise in Form, Größe und Farbe den Bestimmungen der Friedhofsordnung.
Gruften
Als Gruft bezeichnet man eine gemauerte Grabanlage. Diese kann sowohl überirdisch als auch unterirdisch liegen. Sie bieten in der Regel Platz für die Beisetzung mehrerer Verstorbener. Deshalb werden sie auch als Sammel- oder Familiengrabstätten bezeichnet und verfügen meist über ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht.
Es können Sarg- und Urnenbeisetzungen gleichermaßen erfolgen.
Der Nutzungsberechtigte der Grabstelle ist für die gesamte Dauer der Nutzung für die Grabpflege verantwortlich.
Grabmale – stehend oder liegend – können individuell angebracht werden.
Der Begriff der Familiengruft wurde in früheren Zeiten geprägt, als sich überwiegend adelige Familien in familieneigenen Gruften bestatten ließen. Noch heute existieren viele solcher historischen Gruften.
Erdgemeinschaftsanlagen
Hier erfolgt die Beisetzung des Sarges auf einer Wiese, meist ohne namentliche Kennzeichnung. Die Aufstellung eines Grabmales ist nicht möglich. Die Grabpflege wird vom Friedhofsträger übernommen. Diese Grabart wird nur auf wenigen Friedhöfen angeboten.
Feuerbestattung
Wird eine Feuerbestattung gewünscht, kann zunächst eine Trauerfeier am Sarg stattfinden und später die Beisetzung der Urne. Alternativ findet die Trauerfeier nach der Einäscherung direkt mit der Urne statt, mit anschließender Beisetzung der Urne in der Erde oder in einer Urnenwand. Wie bei den Erdbestattungen sind auch für Urnen naturnahe Beisetzungen möglich.
Seit einigen Jahren werden Bestattungsarten immer beliebter, die dem Wesen und den Wünschen des Verstorbenen in besonderem Maße entsprechen oder den modernen gesellschaftlichen Strukturen Rechnung tragen. So möchte nicht jeder die Pflege eines vielleicht hunderte Kilometer entfernten Grabes einer Gärtnerei überlassen. Es ist darüber hinaus schöner, die Asche eines Menschen an einem Ort zu wissen, den dieser zu Lebzeiten sehr gemocht hat, als auf einem Friedhof, den man selbst selten besucht. Die Feuerbestattung ist auch die Grundlage aller modernen Bestattungsformen in der Natur und natürlich einer Ascheverstreuung an dafür vorgesehenen Orten.
Grabarten
Urnenwahlgrab
Wahlgräber werden auf bestimmten Grabfeldern des Friedhofs angelegt. Die genaue Lage des Grabes kann vom Grabnutzer ausgewählt werden. Die allgemeine Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine individuelle Verlängerung möglich. Es kann die Beisetzung von zwei bis vier Urnen erfolgen (es gibt auch Ausnahmen). Der Nutzungsberechtigte der Grabstelle ist für die gesamte Dauer der Nutzung für die Grabpflege verantwortlich.
Grabmale – stehend oder liegend – können individuell angebracht werden, unterliegen aber teilweise in Form, Größe und Farbe den Bestimmungen der Friedhofsordnung.
Urnenreihengrab
Reihengräber werden auf bestimmten Grabfeldern des Friedhofs angelegt und von der Friedhofsverwaltung "der Reihe nach" vergeben. Die allgemeine Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und ist nach Ablauf in der Regel nicht verlängerbar. Der Nutzungsberechtigte der Grabstelle ist für die gesamte Dauer der Nutzung für die Grabpflege verantwortlich.
Es kann die Beisetzung von einer oder zwei Urnen erfolgen (es gibt auch Ausnahmen). Grabmale – stehend oder liegend – können individuell angebracht werden, unterliegen aber teilweise in Form, Größe und Farbe den Bestimmungen der Friedhofsordnung.
Urnengemeinschaftsanlagen
Hier erfolgt die Beisetzung der Urne auf einer Wiese, meist ohne namentliche Kennzeichnung. Die Aufstellung eines Grabmales ist nicht möglich. Auf einzelnen Friedhöfen werden jährlich Namensstelen oder Namenstafeln angebracht. Eine spätere Umbettung der Urne ist ausgeschlossen. Die Grabpflege wird komplett vom Friedhofsträger übernommen. Diese Grabart wird nicht auf allen Friedhöfen angeboten.
Pflegeleichtes Urnengrab:
Pflegeleichte Urnengräber sind vereinheitlichte Grabstellen, welche an bestimmten Stellen des Friedhofes angelegt werden.
Es kann die Beisetzung von einer oder zwei Urnen erfolgen. Die Grabpflege wird zum großen Teil vom Friedhofsträger übernommen. Ein liegendes Grabmal (Grabplatte) mit namentlicher Kennzeichnung kann angebracht werden, ist aber in Form, Größe und Farbe eingeschränkt. Diese Grabart wird nicht auf allen Friedhöfen angeboten.
Seebestattungen
Urnen können bei einer Seebestattung in allen Weltmeeren (in Deutschland Nord- und Ostsee) beigesetzt werden. Auf Wunsch können die Trauergäste der feierlichen Zeremonie beiwohnen. Ein Auszug aus dem Schiffsbuch und eine Seekarte erinnern an den genauen Beisetzungsort. Die Seebestattung ist die älteste Naturbestattung. Sie hat sich aus der Notbestattung für Verstorbene auf See entwickelt und wurde Anfang des 20. Jahrhunderts als Alternative zum Friedhofszwang wahrgenommen.
Alternativen
Die Baumbestattung
Die Baumbestattung bietet naturverbundenen Menschen eine bislang nicht da gewesene Alternative. Die Asche wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das kann ein eigens dafür neu gepflanzter oder auch ein bereits bestehender Baum sein. Friedwald® und Ruheforst® sind Unternehmen, die sich auf die Baumbestattung spezialisiert haben. Immer mehr städtische Friedhöfe bieten mittlerweile ebenfalls Baumbestattungen an, um diesen mittlerweile sehr gefragten Bestattungswunsch zu integrieren.
Haben Sie weitere Fragen zu diesen und anderen Möglichkeiten – keine Scheu – fragen Sie uns!