Ratgeber

Betreuungsvollmacht

Mit einer Betreuungsvollmacht �bertr�gt man sein Vertrauen auf eine Person der eigenen Wahl � f�r den Fall, dass man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Sie tritt nur im Bedarfsfall in Kraft und unterscheidet sich von anderen Vorsorgem�glichkeiten (Vorsorgevollmacht, Patientenverf�gung). Anders als bei einer Vorsorgevollmacht ist es bei einer Betreuungsverf�gung z. B. nicht n�tig, dass bei ihrer Abfassung Gesch�ftsf�higkeit (� 104 BGB) gegeben ist.

Hier finden Sie eine Mustervorlagen:

Betreuungsvollmacht (Bundesministerium der Justiz)

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