Ratgeber

Erbrecht

Das Erbrecht regelt in den §§ 1922 bis 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB Fünftes Buch V, Erbrecht) die Fragen, wem das Vermögen, aber auch die Schulden einer Person nach ihrem Tode zufallen, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament verfasst zu haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Erbberechtigt sind dann: der überlebende Ehegatte sowie Erben der ersten Ordnung, das sind die Kinder, Enkel und Urenkel.

Erben 1. Ordnung
Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, einschließlich der nicht ehelichen und der adoptierten Kinder, Enkel, Urenkel (§ 1924 BGB)


Erben 2. Ordnung
Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge wie Geschwister, Neffen und Nichten. Die Verwandten der 2. Ordnung sind nur erbberechtigt, wenn kein Verwandter 1. Ordnung vorhanden ist. (§ 1925 BGB)


Erben 3. Ordnung
Großeltern und deren Abkömmlinge, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen. (§ 1926 BGB)


Erben 4. Ordnung
Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, Urgroßväter, Urgroßmütter, Großonkel, Großtanten (§ 1928 BGB)

 

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.

Das Erbrecht ist ein komplexer Apparat von Paragrafen und Gesetzen, der sich häufig erneuert. Hier kann daher keine ausführliche Information gegeben werden, sondern nur eine Einführung in die neue Gesetzeslage, wie sie auch z. B. der Webseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) entnommen werden kann. Hinsichtlich dieser Übersicht handelt es sich vor allem nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), da erkennbar keine einzelfallbezogene Beratung erfolgt. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

 

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